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Corona-Virus: Wichtige Information - Neue COVID19 Eindämmungsverordnung ab 25.03.2020

25.03.2020
NEUE COVID19 Eindämmungsverordnung ab 25.03.2020 mit:

 

- Verlängerung der Schul- und Hortschließung bis einschließlich 19.04.2020

 

- Bestätigung des Notbetreuungsbedarfs wenn beide Eternteile in systemkritischen Bereichen arbeiten

 

- Ausweitung des Notbetreuungsbedarfs, wenn bereits ein Elternteil im medizinischen bzw. pflegerischen Bereich arbeitet

 

 

Bitte richten Sie den Notbetreuungsbedarf nach wie vor per Mail an oder per Telefon an (039364) 259.

 

Bleiben Sie und Ihr Kind gesund.